Mir ist bekannt, dass ausgetretene oder ausgeschlossene Mitglieder keinen Anspruch auf Rückzahlung ihrer bereits bezahlten Beiträge haben, weil in den Beiträgen bereits entrichtete Jahresbeiträge für u. a. Dachverbände und Versicherungen enthalten sind.
Bitte beachten Sie, dass nach Satzung § 6 des TSV Wendlingen 1920 e. V. der Austritt aus dem Verein nur zum 31.12. des Geschäftsjahres erfolgen kann.
Wir bedanken uns für deine/eure Mitgliedschaft beim TSV Wendlingen 1920 e.V. und du bist jederzeit wieder herzlich willkommen bei uns.
Vielen Dank
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